Wartungsverträge

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Bei den sogenannten Wartungsverträgen handelt es sich um frei mit den Kunden verknüpfbaren Stammdaten. In erster Linie finden weder Logik-Prüfungen noch irgendwelche Automatismen in Bezug zu diesen Verknüpfungen statt. Vielmehr dienen diese Daten bei der Erfassung von Störungen und bei der Erstellung der entsprechenden Abrechnungen zu den Störungen dem Anwender dazu, den jeweiligen Kunden einschätzen und beurteilen zu können. Je nach Vereinbarung mit dem Kunden, also je nach Wartungsvertrag, können so z. B. Kosten für die Anfahrt pauschalisiert werden oder die Kosten für Reparaturen werden im vollen Umfang vom Dienstleister übernommen.

Über das zusätzliche Attribut "AW" (Arbeitswert [1]) kann definiert werden, das der jeweilige Wartungsvertrag die Abrechnung nach festen AWs beinhaltet. Das heißt das der Kunde anstatt einer Minuten genauen Abrechnung der geleisteten Arbeitszeit, die jeweilige Anzahl an angebrochenen AWs begleichen muss. Entsprechend kann über dieses Kennzeichen auch der Andruck von Abrechnungen die aus dem Störsystem heraus erstellt wurden beeinflusst werden.