Wartungsverträge

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Allgemeine Beschreibung

Wartungsvertrag

Bei den sogenannten Wartungsverträgen handelt es sich um frei mit dem Kunden verknüpfbare Stammdaten. In erster Linie finden weder Logik-Prüfungen noch irgendwelche Automatismen in Bezug zu diesen Verknüpfungen statt. Vielmehr dienen diese Daten bei der Erfassung von Störungen und bei der Erstellung der entsprechenden Abrechnungen zu den Störungen, dem Anwender dazu, den jeweiligen Kunden einschätzen und beurteilen zu können. Je nach Vereinbarung mit dem Kunden, also je nach Wartungsvertrag, können so z. B. Kosten für die Anfahrt pauschalisiert oder die Kosten für Reparaturen in vollem Umfang vom Dienstleister übernommen werden.

Über das zusätzliche Attribut "Arbeitswert" kann definiert werden, das der jeweilige Wartungsvertrag die Abrechnung nach festen Arbeitswerten beinhaltet. Das heißt, das der Kunde anstatt einer minutengenauen Abrechnung der geleisteten Arbeitszeit, die jeweilige Anzahl an angebrochenen Arbeitswerten begleichen muss. Entsprechend kann über dieses Kennzeichen auch der Andruck von Abrechnungen die aus dem Störsystem heraus erstellt wurden beeinflusst werden.