Firmen Mehrwertsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Über diesen Reiter lassen sich die verschiedenen Mehrwertsteuer-Sätze für die aktuelle sowie zukünftige Berechnung hinterlegen. Hierzu gibt es zu einem einen Bereich "gültig bis" sowie "gültig ab". Beide umfassen die Möglichkeit vier verschiedene MwSt.-Sätze zu definieren:
 
Über diesen Reiter lassen sich die verschiedenen Mehrwertsteuer-Sätze für die aktuelle sowie zukünftige Berechnung hinterlegen. Hierzu gibt es zu einem einen Bereich "gültig bis" sowie "gültig ab". Beide umfassen die Möglichkeit vier verschiedene MwSt.-Sätze zu definieren:
 
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* Telefonkarten: Der Satz für die Berechnung der Mehrwertsteuer für Telefonkarten-Provisionen
 
* Telefonkarten: Der Satz für die Berechnung der Mehrwertsteuer für Telefonkarten-Provisionen
 
Bei jedem dieser Kennzeichen muss ein entsprechendes Äquivalent aus den [[Mehrwertsteuer]]-Stammdaten hinterlegt werden. Es werden je nach Gültigkeitsdaten immer nur die Mehrwertsteuer-Sätze aus dem Bereich "gültig bis" oder "gültig ab" verwendet.
 
Bei jedem dieser Kennzeichen muss ein entsprechendes Äquivalent aus den [[Mehrwertsteuer]]-Stammdaten hinterlegt werden. Es werden je nach Gültigkeitsdaten immer nur die Mehrwertsteuer-Sätze aus dem Bereich "gültig bis" oder "gültig ab" verwendet.
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Aktuelle Version vom 1. November 2017, 11:13 Uhr

Allgemeine Beschreibung

Firmen

Über diesen Reiter lassen sich die verschiedenen Mehrwertsteuer-Sätze für die aktuelle sowie zukünftige Berechnung hinterlegen. Hierzu gibt es zu einem einen Bereich "gültig bis" sowie "gültig ab". Beide umfassen die Möglichkeit vier verschiedene MwSt.-Sätze zu definieren:

  • voller Satz: Dieser Satz wird bei Artikel mit vollen Mehrwertsteuer-Satz verwendet
  • reduzierter Satz: Dieser Satz wird bei Artikel mit reduzierten Mehrwertsteuer-Satz verwendet
  • keine Mehrwertsteuer: Dieser Satz gilt für alle mehrwertsteuerfreien Artikel
  • Telefonkarten: Der Satz für die Berechnung der Mehrwertsteuer für Telefonkarten-Provisionen

Bei jedem dieser Kennzeichen muss ein entsprechendes Äquivalent aus den Mehrwertsteuer-Stammdaten hinterlegt werden. Es werden je nach Gültigkeitsdaten immer nur die Mehrwertsteuer-Sätze aus dem Bereich "gültig bis" oder "gültig ab" verwendet.



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