Preisvereinbarungen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Wurden mit dem Kunden abweichende Preise vereinbart, müssen diese über dieses Formular abgebildet werden, damit die Preisvereinbarungen bei der Preisberechnung entsprechend beachtet werden. Dazu gibt der Anwender zunächst an, ab welchem Datum und für welche Artikel bzw. Artikelgruppen diese Vereinbarung gilt. Preisvereinbarungen gelten immer für bestimmte [[Hauptwarengruppen|Hauptwaren-]] bzw. [[Warengruppen]], [[Kreditoren]] oder [[Artikel]]n (sowie ggf. für spezielle Preisnummern) und verweisen auf eine Preisschiene und ggf. eine Staffel. Die Preisschiene gibt dabei an, welcher Preis des Artikels verwendet wird, während es die Staffel erlaubt bei gewissen Mindestumsätzen weitere Rabatte zu diesem Preis zu gewähren. Zusätzlich zu diesen Angaben kann eine alternative Preisschiene angegeben werden, die verwendet wird, wenn zu der ersten Preisschiene kein Verkaufspreis ermittelt werden konnte. | + | Wurden mit dem Kunden abweichende Preise vereinbart, müssen diese über dieses Formular abgebildet werden, damit die Preisvereinbarungen bei der Preisberechnung entsprechend beachtet werden. Dazu gibt der Anwender zunächst an, ab welchem Datum und für welche Artikel bzw. Artikelgruppen diese Vereinbarung gilt. Preisvereinbarungen gelten immer für bestimmte [[Hauptwarengruppen|Hauptwaren-]] bzw. [[Warengruppen]], [[Lieferanten|Kreditoren]] oder [[Artikel]]n (sowie ggf. für spezielle Preisnummern) und verweisen auf eine Preisschiene und ggf. eine Staffel. Die Preisschiene gibt dabei an, welcher Preis des Artikels verwendet wird, während es die Staffel erlaubt bei gewissen Mindestumsätzen weitere Rabatte zu diesem Preis zu gewähren. Zusätzlich zu diesen Angaben kann eine alternative Preisschiene angegeben werden, die verwendet wird, wenn zu der ersten Preisschiene kein Verkaufspreis ermittelt werden konnte. |
Wurde definiert, für welche Artikel bzw. Gruppen die Vereinbarung gilt, kann unter dem Punkt Rabattierung ein Preisauf-/ bzw. Abschlag und/oder ein Rabatt hinterlegt werden. Zusätzlich hat der Anwender zum einen die Möglichkeit anzugeben, dass betroffene Rechnungspositionen nicht Rabatt- und Rückvergütungsfähig sind und zum anderen, den Andruck von KVP bzw. EKP auf der Rechnung explizit für diese Vereinbarung zu unterbinden. | Wurde definiert, für welche Artikel bzw. Gruppen die Vereinbarung gilt, kann unter dem Punkt Rabattierung ein Preisauf-/ bzw. Abschlag und/oder ein Rabatt hinterlegt werden. Zusätzlich hat der Anwender zum einen die Möglichkeit anzugeben, dass betroffene Rechnungspositionen nicht Rabatt- und Rückvergütungsfähig sind und zum anderen, den Andruck von KVP bzw. EKP auf der Rechnung explizit für diese Vereinbarung zu unterbinden. |
Aktuelle Version vom 27. April 2018, 09:12 Uhr
Allgemeine Beschreibung
Wurden mit dem Kunden abweichende Preise vereinbart, müssen diese über dieses Formular abgebildet werden, damit die Preisvereinbarungen bei der Preisberechnung entsprechend beachtet werden. Dazu gibt der Anwender zunächst an, ab welchem Datum und für welche Artikel bzw. Artikelgruppen diese Vereinbarung gilt. Preisvereinbarungen gelten immer für bestimmte Hauptwaren- bzw. Warengruppen, Kreditoren oder Artikeln (sowie ggf. für spezielle Preisnummern) und verweisen auf eine Preisschiene und ggf. eine Staffel. Die Preisschiene gibt dabei an, welcher Preis des Artikels verwendet wird, während es die Staffel erlaubt bei gewissen Mindestumsätzen weitere Rabatte zu diesem Preis zu gewähren. Zusätzlich zu diesen Angaben kann eine alternative Preisschiene angegeben werden, die verwendet wird, wenn zu der ersten Preisschiene kein Verkaufspreis ermittelt werden konnte.
Wurde definiert, für welche Artikel bzw. Gruppen die Vereinbarung gilt, kann unter dem Punkt Rabattierung ein Preisauf-/ bzw. Abschlag und/oder ein Rabatt hinterlegt werden. Zusätzlich hat der Anwender zum einen die Möglichkeit anzugeben, dass betroffene Rechnungspositionen nicht Rabatt- und Rückvergütungsfähig sind und zum anderen, den Andruck von KVP bzw. EKP auf der Rechnung explizit für diese Vereinbarung zu unterbinden.
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